Aktuelles Lohn und Baurecht
Alle wichtigen Änderungen, Werte und gesetzlichen Vorgaben im Bereich Lohn, Gehalt und Baulohn für 2026 auf einen Blick.
Lohnänderungen 2026
Zum 1. Januar 2026 haben sich wichtige Werte im Lohnbereich geändert. Dazu gehören insbesondere Mindestlohn, Minijob-Grenze sowie Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen.
Änderungen bei Arbeitszeit oder Vergütung eines Minijobs können Auswirkungen auf den Beschäftigungsstatus haben, sprechen Sie uns rechtzeitig an. Für 2026 gelten zudem neue Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, diese berücksichtigen wir automatisch in Ihrer Lohnabrechnung.
Baulohn 2026
Im Bauhauptgewerbe steigen die Tariflöhne zum 1. April 2026 im Westen um 3,9 Prozent, während die Ost-Löhne vollständig an das West-Niveau angepasst werden, damit gilt bundesweit ein einheitliches Lohnniveau. Zudem sank der Urlaubskassenbeitrag für den Westen bei SOKA-BAU zum 1. Juli 2026 auf 14,7 Prozent. Im Baugewerbe gelten 2026 neue tarifliche Entgelte und Regelungen, bitte achten Sie insbesondere auf die richtige Lohngruppe und die aktuellen tariflichen Stundenlöhne.
Durch die vollständige Angleichung der Ost-Löhne an das West-Niveau entfallen die regionalen Unterschiede komplett. Ab dem 1. April 2026 gelten im Bauhauptgewerbe zudem bundeseinheitliche Ausbildungsvergütungen. Bei den Beiträgen und Verfahren der SOKA-BAU gibt es 2026 weitere Änderungen, wir berücksichtigen die jeweils gültigen Beitragssätze in Ihrer Baulohnabrechnung.
Ausbildungsvergütungen 2026 (bundeseinheitlich ab 01.04.2026)
Gewerbliche Auszubildende
Technische und kaufmännische Auszubildende
Auszubildende im feuerungstechnischen Gewerbe
Zusatzpauschale: Auszubildende, die eine Landes- oder Bundesfachklasse besuchen, erhalten monatlich 60,00 € zusätzlich als Pauschale für Fahrt- und Unterbringungskosten.
Urlaub: Allen Auszubildenden stehen tariflich 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr zu.
Erstattung: Die gezahlten Vergütungen werden den Betrieben über das Berufsbildungsverfahren der SOKA-BAU anteilig erstattet.
Änderungen bitte mitteilen
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Neueinstellungen, Austritte, Gehaltsänderungen, Arbeitszeitänderungen, Einmalzahlungen, Firmenwagen, Sachbezüge sowie Änderungen bei Steuermerkmalen oder Kindern.
Arbeitszeiten dokumentieren
Gerade im Baugewerbe ist eine korrekte Arbeitszeitdokumentation wichtig. Bitte erfassen Sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen vollständig und nachvollziehbar.
Unser Tipp für Arbeitgeber
Sie sind unsicher, ob eine Änderung lohnrelevant ist? Informieren Sie uns lieber einmal zu viel als zu wenig. Wir prüfen die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung für Sie.